Kassenärztliche Vereinigung vermittelt nun auch Termine für bestimmte psychotherapeutische Leistungen.
Die Terminservicestelle ist von montags bis freitags zwischen 09.00 und
12.00 Uhr für Patienten erreichbar.
KBV und der GKV-Spitzenverband haben die Vereinbarung über die
Einrichtung von Terminservicestellen und die Vermittlung von Facharztterminen um die
Regelung zur Psychotherapie angepasst. Hintergrund ist eine gesetzliche Vorgabe,
wonach die Terminservicestellen mit Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie
und einer neuen Psychotherapie-Vereinbarung am 1. April auch Termine für die
„Psychotherapeutische Sprechstunde und eine sich aus der Abklärung ergebende
zeitnah erforderliche Behandlung“ vergeben müssen. Nun gilt die Vermittlungspflicht
also auch für eine Psychotherapie-Sprechstunde und für die psychotherapeutische
Akutbehandlung.
Psychotherapeutische Sprechstunden dienen dem Erstkontakt. In dieser Sprechstunde
soll künftig abgeklärt werden, ob der Verdacht einer krankheitswertigen Störung besteht
und der Patient weitere Hilfe benötigt. Im Anschluss an die Sprechstunde besteht die
Möglichkeit einer „psychotherapeutischen Akutbehandlung“.
Das heißt, dass Patienten, die sich wegen einer Akutbehandlung an die
Terminservicestelle wenden, zuvor eine Psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht
haben müssen. Denn Voraussetzung für die Vermittlung eines Termins ist, dass ein
Psychotherapeut eine Empfehlung für eine Akutbehandlung ausgesprochen hat. Eine
Ausnahme besteht, wenn der Patient aus einer stationären Krankenhausbehandlung
oder aus einer rehabilitativen Behandlung entlassen wird. In diesen Fällen kann er sich
direkt an eine Terminservicestelle wenden.
Nach der gesetzlichen Regelung ist eine Überweisung generell nicht erforderlich.
San.-Rat Dr. Gunter Hauptmann, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen
Vereinigung Saarland rät Patienten auch hier, sich zunächst selbst an eine
psychotherapeutische Praxis zu wenden, um einen Termin zu vereinbaren. „Denn bei
der Vermittlung von Terminen bei Psychotherapeuten gilt das gleiche wie bei der
Vermittlung von Facharztterminen: Die Kassenärztliche Vereinigung kann keinen Termin
bei einem bestimmten Psychotherapeuten („Wunsch-Therapeut“) vermitteln, sondern vermittelt Termine bei Therapeuten, die der Kassenärztlichen Vereinigung freie Termine
gemeldet haben“.
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